Ratgeber zu häufig gestellten Fragen

Feiern [Link]

Von 22 bis 6 Uhr dürfen Ihre Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig, wenn Sie eine Party feiern möchten. Allein die Information kann schon dazu beitragen, dass es keinen Ärger gibt. Dennoch gilt Rücksichtnahme: Die vorherige Information bedeutet nicht, dass Sie dass Sie den Lärmpegel überstrapazieren dürfen.

Fenster & Türen [Link]

Nicht nur die Scheiben sollten regelmäßig geputzt werden. Auch die Rahmen bedürfen einer wiederkehrenden Pflege. Zur Reinigung von Kunststofffensterrahmen sollten handelsübliche Reiniger verwendet werden. Unterlassen Sie in jedem Fall den Gebrauch von säurehaltigen Mitteln, da diese den Kunststoff angreifen. Auch das äußere Fenstersims ist im Zuge der Fensterreinigung mit abzuwischen. In den meisten Fenstern befinden sich kleine Schlitze, die aufprallendes Regenwasser wieder ablaufen lassen. Reinigen Sie diese Schlitze regelmäßig, um ein Verstopfen und Überlaufen zu verhindern. Im Übrigen lassen sich Fensterscheiben nach der Feuchtreinigung mit einem weichen Lederlappen sehr wirkungsvoll putzen.

Das Bohren in Fenstern, Türrahmen und Türblättern (insbesondere bei Kunststoff) ist nicht gestattet. Bringen Sie bitte keine zusätzliche Namensschilder auf den Wohnungstürblättern an. Ihr Name, der gut sichtbar auf der Wohnungsklingel angebracht sein sollte, ist ausreichend.

Fußböden, Wände & Balkone [Link]

Die Fußböden können von unterschiedlichster Beschaffenheit sein. So finden Sie Teppichboden, Dielenboden, Laminat oder Fliesenfußboden vor. Reinigen Sie Ihre Fußböden stets mit handelsüblichen Mitteln und nicht mit lösungsmittelhaltigen Reinigern. Laminatfußböden sind ausschließlich nebelfeucht zu reinigen (nicht triefend nass)! Auch für Fliesenfußböden gibt es ein reichhaltiges Sortiment an Reinigungsmitteln im einschlägigen Handel.

Das Anbringen privater Gegenstände an Fassadenbereichen und Balkonen ist nicht gestattet. Stellen Sie sicher, dass anfallendes Regen- oder Schmelzwasser gut abfließen kann. Versehen Sie deshalb niemals Ihren Balkon- oder Terrassenboden mit Belägen, die einen Wasserabfluss blockieren. Im Übrigen ist der Mieter verpflichtet, die Abflüsse stets frei zu halten!

Das Aufstellen von Satellitenschüsseln ist grundsätzlich untersagt! Ihren Informationsbedarf (auch nach fremdsprachigen Sendern) können Sie gern über das vorhandene Kabelnetz abdecken.

Gas- oder Elektroherde [Link]

Sollten Sie eine Kocheinrichtung mitgemietet haben, ist hier eine besondere Pflege erforderlich. Nach jedem Gebrauch sind alle benutzten Teile gründlich zu reinigen, auch der Hygiene wegen. Nutzen Sie insbesondere bei Elektroherden für die Nahrungszubereitung im Backraum vorsorglich Aluminiumfolie oder Backpapier als Unterlage. Das erleichtert Ihnen die Reinigung der Roste.

Grillen [Link]

Sommerzeit ist Grillsaison. Das Grillen auf dem Balkon birgt allerdings ein hohes Konfliktpotential. Deshalb gibt es auch viele rechtliche Einschränkungen. Im Sinne guter Nachbarschaft sollten die Nachbarn auf jeden Fall vorher informiert werden. Um Gefahren und unnötige Rauchbelastungen zu vermeiden, sollten auf Balkonen ausschließlich elektronische Grillgeräte genutzt werden. Wenn Ihre Wohnanlage das zulässt und Sie im Garten oder auf dem Hinterhof grillen möchten, verhalten Sie sich bitte rücksichtsvoll und achten darauf, den Grill weit genug vom Gebäude aufzustellen, um Raucheintritt besonders in den Erdgeschossfenstern zu vermeiden. Und bitte vergessen Sie anschließend das Aufräumen nicht. Damit es nach dem Grillen wieder so aussieht wie vor dem Grillen. Ausgekühlte Kohle gehört in die Restmülltonne.

Gute Nachbarschaft [Link]

In Hausgemeinschaften können schon kleine Ursachen zu großen Streitigkeiten und dauerhaften Spannungen führen. Ein kleines Regelwerk, was Sie als Mieter für eine angenehme Hausgemeinschaft tun können oder unterlassen sollten, finden Sie hier.

Wenn Sie das Gefühl haben, den Konflikt mit Ihrem Nachbarn selbst nicht lösen zu können, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung. Wir führen auf Wunsch klärende Gespräche und versuchen eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden.

Hausordnung [Link]

Leben verschiedene Mietparteien in einem Haus, regelt die Hausordnung das Zusammenleben. Die für Wohnungen der Adler Group gültige Hausordnung finden Sie hier. Sie erleichtert das Miteinander, weil sie klar regelt, was erlaubt ist und was nicht. Damit sie auch von jedem verstanden wird, gibt es sie fast immer auch mehrsprachig. Die Hausordnung wird jedem neuen Mieter mit seinem Mietvertrag zur Verfügung gestellt. Wenn sich alle an die Hausordnung halten, ist der Grundstein zu einer freundlichen Nachbarschaft gelegt.

Haustiere [Link]

Reichen Sie stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung bei uns ein.

Welche Tiere mit in die Wohnung dürfen, regelt im Einzelnen der Mietvertrag. Bei Kleintieren wie etwa Hamstern oder Kanarienvögeln benötigen Sie keine Genehmigung. Wenn Sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen oder mit in die neue Wohnung nehmen wollen, müssen Sie dies vorher bei Ihrer Hausverwaltung schriftlich beantragen.

Exotische Tiere wie z. B. Raubkatzen, Schlangen oder Spinnen gelten nicht als Haustiere, sodass die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung grundsätzlich nicht gestattet ist.

Eine Tierhaltegenehmigung ist stets eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Tieres, des Hauseinganges und der Wohnsiedlung. Auch Haltungsgewohnheiten spielen eine Rolle. Eine erteilte Genehmigung gilt nicht allgemein, sondern nur für das Tier, für das sie beantragt wurde. Wenn Sie sich ein anderes Tier anschaffen, ist eine neue Genehmigung zu beantragen. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.

Im Sinne guter Nachbarschaft sollte ein Hund z.B.

  • die Nachbarn nicht durch Bellen oder Jaulen stören,
  • innerhalb der Wohnanlage an kurzer Leine geführt werden,
  • die Wohnanlage, insbesondere Grünanlagen, Spielplätze oder Wirtschaftswege nicht verunreinigen.

 

Kaution [Link]

Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Kaution wird bei einer Bank als Sparkonto angelegt und mit einem üblichen Zinssatz verzinst. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen die Kaution zu verrechnen. Das geschieht in der Regel zum Mietvertragsende. Der Vermieter darf dabei Forderungen verrechnen, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung resultieren. Zu diesem Zweck erfolgt eine gemeinsame Wohnungsabnahme bei Mietvertragsende. Auch offene Mietzinsforderungen darf der Vermieter gegen die Kaution verrechnen. In der Regel sollte innerhalb von 6 Monaten nach Mietvertragsende feststehen, ob noch Forderungen bestehen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Sparbuch gekündigt und der Betrag dem Mieter im Anschluss inklusive Zinsen ausgezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach 6 Monaten.

Kündigung [Link]

Kündigungsfrist

Im Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften sämtlicher Hauptmieter erfolgen und bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass ein Mietverhältnis stets von allen Hauptmietern gekündigt werden muss!

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

Textiler Bodenbelag, Wand- und Deckenverkleidungen, bauliche Veränderungen und sonstige Einbauten des Mieters müssen bei Auszug entfernt werden. Dies gilt auch für übernommene Einrichtungen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir das Vorgehen im Einzelfall besprechen können.

Nachmieter

Sollten Sie Ihre Wohnung gekündigt haben und selbst einen Nachmieter stellen wollen, so hat dieser unsere Selbstauskunft bei uns einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen spätestens beim Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Einkommensnachweis des letzten Monats
  • SCHUFA-Auskunft

Die Adler Group als Vermieter wird die vorstehenden Angaben des/der Mietinteressenten streng vertraulich behandeln und insbesondere die anwendbaren Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze beachten. Weitere Informationen darüber, wie die Mieterdaten verwendet werden, können der Datenschutzerklärung unter www.adler-group.com/datenschutz entnommen werden.

Lüftung [Link]

In einigen Bädern (meist Räume ohne Fenster) befindet sich eine separate, elektrische Lüftung. Die in den Lüftungsanschlüssen befindlichen Siebe sollten regelmäßig (ca. alle 3 Monate) herausgenommen und mit herkömmlichem Seifenwasser gereinigt werden. Zugesetzte Siebe verhindern die Lüftungswirkung und führen ggf. zu Schäden an dem Lüfter.

Mängelmeldung [Link]

Mängelmeldungen jeglicher Art reichen Sie bitte schriftlich, über unser Online-Formular oder per E-Mail an kundenservice@adler-group.com ein.

Nebenkostenabrechnung [Link]

Ich erhalte in der Abrechnung eine Gutschrift. Warum kann sich die neue Vorauszahlung trotzdem erhöhen?

Wir kalkulieren Vorauszahlungen so, dass sie angemessen sind. Da die abgerechneten Kosten aus dem Vorjahr stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen, wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultierte.

Notfälle [Link]

Eigentlich weiß jeder, was ein Notfall ist und wie man sich entsprechend verhalten sollte. Doch oft geht alles sehr schnell, und vor lauter Aufregung vergisst man das Wichtigste. Stellen Sie sich vor, Sie haben es sich abends in Ihrer Wohnung gemütlich gemacht und plötzlich sehen Sie, wie Wassertropfen von Ihrer Zimmerdecke herabtropfen. Sie werden sich denken, dass bei dem Mieter über Ihnen ein Wasserrohr geplatzt oder vielleicht die Badewanne übergelaufen ist. Fragen Sie zunächst den entsprechenden Mieter. Wenn niemand die Tür öffnet, melden Sie diesen Schaden umgehend bei der 24h-Service-Hotline unter +49 40 882 155 990.

Bei dem Fall, den wir Ihnen gerade geschildert haben, handelt es sich um einen Notfall, der sofort behoben werden muss, um weitere Schäden an der Wohnung abzuwenden. Andere Notfälle können sein: Brände, Explosionen oder Überschwemmungen. Bitte helfen Sie mit und denken Sie daran, je eher Sie uns oder ggf. die Feuerwehr in solchen Situationen benachrichtigen, desto eher lassen sich Verletzungen vermeiden und umso geringer sind die Schäden an Ihrem und unserem Eigentum.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich in Ihrem Fall um ein Notfall handelt – z. B. wenn Sie einen unangenehmen Gasgeruch in der Wohnung bemerken – denken Sie bitte auch hier daran, lieber vorzubeugen und Ihren Verdacht zu äußern, als Gesundheitsgefährdungen oder Schäden in Kauf zu nehmen. Sollte jedoch Ihr Wasserhahn tropfen oder die Fensterdichtung kaputt sein, dann handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern nur um einen Mangel, den Sie bitte der zuständigen Geschäftsstelle melden.

Wenden Sie sich in allen Fällen bitte stets an unsere 24h-Service-Hotline unter +49 40 882 155 990.
 

Andernfalls können etwaige von Ihnen verauslagte Kosten für Ersatzmaßnahmen nicht erstattungsfähig sein. Zudem drohen bei fortgesetzten Schäden, die aufgrund einer unterlassenen Schadensanzeige entstehen, Schadensersatzansprüche gemäß § 536c BGB.

Ruhestörung durch Lärm [Link]

Lärm ist die Streitursache Nummer eins unter Nachbarn. Dabei lässt sich dieses Thema einfach und friedlich regeln, wenn die Nachbarn sich untereinander absprechen. Was der Eine als Lärm empfindet, sind für den Anderen angenehme Geräusche. Insofern ist es dem „Lärm-Verursacher“ evtl. gar nicht bewusst, dass er andere womöglich stört. Deshalb unser Appell an alle Mieter: Falls Sie sich gestört fühlen, suchen Sie doch zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Vieles lässt sich so meist recht einfach klären.

Sanitärobjekte [Link]

Achten Sie bei der Reinigung von WC und Waschbecken darauf, dass auch unter und hinter den Objekten gereinigt wird. Nicht selten sehen Waschbecken von oben sehr sauber aus – ein Blick auf die Unterseite enthüllt jedoch oftmals die vernachlässigten Stellen sehr deutlich. Das WC sollte in regelmäßigen Abständen auch im Ablauf, in dem das Wasser steht, gereinigt werden. Entsprechende Reiniger sind im einschlägigen Handel zu erwerben. Verstopfungen entstehen nicht plötzlich! Durch immer langsamer abfließendes Wasser kündigen sich diese bereits an. Bei den ersten Anzeichen sollte mit Abflussfrei oder ähnlichen Mitteln gereinigt werden. Für geringes Geld erhalten Sie im Haushaltsbedarf Siebe, die in den Auslauf von Wasch- und Spülbecken gelegt werden. Damit werden z.B. Haare und größere Schmutzteilchen aufgefangen, bevor sie in den Abfluss gelangen.

Untervermietung [Link]

Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Untermieter aufnehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte zuvor schriftlich mit. Sollte die Wohnung groß genug sein und auch sonst keine Gründe dagegen sprechen, erteilen wir gern die Genehmigung zur Untervermietung.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass eine Untervermietung in jeglicher Hinsicht anzeigepflichtig ist. Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass bei Genehmigung zur Untervermietung ein monatlicher Untermietzuschlag erhoben wird.

Wasserhahn [Link]

Wenn der Wasserdruck an der Mischbatterie nachlässt, kann dies an zugesetzten Perlatoren liegen (der Strahlregler am Auslauf der Mischbatterie). Der Strahlregler sollte in gewissen zeitlichen Abständen von Verunreinigungen und Kalk befreit werden. Mittels eines passenden Maulschlüssels lässt er sich abschrauben. Bitte gehen Sie nicht mit einer Zange heran, da der Chrom sonst schnell zerkratzt wird. Aus dem Perlator kann man nun die Siebe entnehmen und mit Wasser ausspülen. Hat sich bereits Kalk festgesetzt, weicht man den Perlator in einem Kalklöser ein. Der Kalk lässt sich dann einige Zeit später leicht entfernen. Im Übrigen glänzen verchromte Armaturen sehr schnell wieder, wenn man sie mit geeigneten Reinigern oftmals abwäscht und anschließend poliert. Duschschläuche und Brausehandstücke sollten ebenfalls regelmäßig mit einem Kalkentferner gereinigt werden. Dies erhält nicht nur die schöne Optik, sondern sichert auch auf lange Zeit eine einwandfreie Funktionsweise (kein Verstopfen der feinen Spritzdüsen).